1.
Zur Erfüllung der Satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtung,
die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband ( BLSV) und
aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden
im Verein unter Beachtung der Gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes
(BDSG) folgende Personengebundenen Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:
Name, Adresse, Beruf, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Funktionärs und
Ehrungsdaten, Bankverbindung, Abteilungszugehörigkeit und Eintrittsdatum. Die digitale
Erfassung der Daten erfolgt und der Maßgabe, dass die Mitglieder mit der Beitragserklärung
zustimmen.
2.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein tätigen ist es
untersagt, Personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen
Aufgaben Erfüllung gehörenden Zweck zu Verarbeiten, bekannt zu geben, dritten
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem
Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Verein fort.
3.
Als Mitglied des Bayerischen- Sportverbandes ist der Verein verpflichtet im Rahmen der
Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit.
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich
aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten
Sportfachverbänden ergibt, werden diesen für deren Verwaltungs- und
Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampf Betriebes die erforderlichen
Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt.
4.
Zur Wahrnehmung Satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der
Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen
Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses
Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.Bei Beendigung der Mitgliedschaft
werden Personenbezogene Daten soweit sie die Kassengeschäfte betreffen,
entsprechende der Steuerrechtlich bestimmten Fristen aufbewahrt.
5.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Personenbezogene Daten soweit sie die
Kassengeschäfte betreffen, entsprechende der Steuerrechtlich bestimmten Fristen
aufbewahrt.
6.
Mitglieder, die gegen die Verarbeitung ihrer personengebundenen Daten zur Bekanntgabe
von Jubiläen in der Vereinszeitung usw. sind, haben dies rechtzeitig schriftlich dem
Vorstand anzuzeigen.
§ 19 Datenschutz
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